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Frequently Asked Questions

Allgemeine Fragen zur Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist ein Zusammenschluss von mehreren Teilnehmern in eine Organisation, welche es den Mitgliedern ermöglicht, den Strom untereinander und österreichweit zu attraktiven Preisen zu tauschen.

Unsere Fronius EG ist als unabhängiger gemeinnütziger Verein organisiert und hat somit keine Gewinnorientierung. 

Wir haben uns für eine BEG entschieden, damit wir Gleichgesinnte über die Bundeslandgrenzen hinweg begeistern können. In einer BEG gibt es keine regionalen Beschränkungen, somit können sich unsere Teilnehmer unabhängig von ihrer Trafostation bzw. ihrem Umspannwerk unserer Gemeinschaft anschließen. So sind wir als Gemeinschaft auch viel flexibler und wetterfester unterwegs.

Weitere Infos über die Energiegemeinschaften findest du auch unter https://energiegemeinschaften.gv.at/.

Teilnahme und Mitgliedschaft

Es können alle natürlichen und juristischen Personen beitreten, die in Österreich Strom produzieren oder verbrauchen.
Es fallen keine Gebühren beim Beitritt an. 

Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf dich zu – keine Abo-Gebühren, keine Bearbeitungsgebühren usw.

Du zahlst ausschließlich für die Energie, die du von der Fronius EG bezogen hast, bzw. erhältst du eine Vergütung für die Energie, die du in die Fronius EG geliefert hast. Alle Details dazu findest du in deiner monatlichen Rechnung.

Nein, der bestehende Vertrag mit deinem Energieversorger bleibt aufrecht, und du musst keine Änderungen vornehmen.

Lediglich die Bezugsmengen von deinem Energieversorger werden sich ändern, da du nun einen Teil deines Strombedarfs über die Energiegemeinschaft abdecken kannst.

Für Einspeiser:

Nein, der bestehende Vertrag mit deinem Energieabnehmer bleibt aufrecht, und du musst keine Änderungen vornehmen. Lediglich die Einspeisemenge an deinen Energieabnehmer wird sich ändern, da du nun einen Teil davon an die Energiegemeinschaft lieferst.

Der Beitritt erfolgt durch die Anmeldung im Online-Portal.

Für die Anmeldung benötigst du deine persönlichen Daten wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse sowie die Angaben zu deinen Verbrauchszählpunkten und – falls zutreffend – deinen Einspeisezählpunkten.

Diese Informationen findest du auf der Rechnung deines aktuellen Stromversorgers.

Die Rechnungen werden dir monatlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. So hast du eine zeitnahe Kontrolle darüber, wie du und andere Mitglieder die Energiegemeinschaft nutzen. Darüber hinaus bietet dir das Online-Portal jederzeit eine praktische Übersicht über deinen Verbrauch bzw. deine Stromerzeugung.

Bitte beachte, dass die Rechnungen unter Umständen erst einige Wochen später erstellt werden können, da die Daten vom Netzbetreiber manchmal verzögert vorliegen.

In diesem Fall bitten wir um dein Verständnis, dass dein Beitritt etwas länger dauern kann. Wir benötigen diese Zeit, um den Vertrag mit deinem Netzbetreiber abzuschließen.
Ja, du kannst bis zu fünf Energiegemeinschaften beitreten. In diesem Fall gib bitte für jede Gemeinschaft den gewünschten prozentualen Anteil an. Die Summe aller Anteile darf insgesamt 100 % nicht überschreiten. Sollte das bei dir der Fall sein, kontaktiere bitte uns bitte per support@energiegemeinschaften.fronius.at

Die Kündigungsfrist zum Abmelden von Zählpunkten beträgt ein Monat. Dies gilt sowohl für Bezugs- als auch Einspeisezählpunkte.

Darüber hinaus bist du mit deiner Anmeldung auch Mitglied im Verein „Fronius Energiegemeinschaft“ geworden – auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Hinweis: Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist in der Regel nicht sinnvoll, da die Mitgliedschaft für dich keine Kosten verursacht. Durch den Verbleib im Verein bleibst du flexibel und kannst jederzeit wieder Zählpunkte anmelden.

Technische Anforderungen

Ja, für die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist ein Smart Meter des jeweiligen Netzbetreibers erforderlich. Damit stehen die genauen Verbrauchs- und Erzeugungsdaten aller Teilnehmenden zur Verfügung, anhand derer der Energietausch der EG berechnet wird.  
Nein, außer einem Smart Meter des jeweiligen Netzbetreibers sind keine zusätzlichen Geräte erforderlich. 

Stromerzeugung und -verbrauch

Ja, überschüssiger Strom kann an die Gemeinschaft verkauft werden, jedoch wird nur der Strom vergütet, der innerhalb der Gemeinschaft auch tatsächlich verbraucht wird.
In der Regel kann nur ein Teil des Strombedarfs durch die Gemeinschaft gedeckt werden, meistens 20-30%. Wenn aber an der Energiegemeinschaft auch Wind- und Wasserkrafterzeugungsanlagen teilnehmen, dann kann dieser Versorgungsgrad auch über 50% steigen. Der restliche Energiebedarf wird weiterhin von deinem bisherigen Stromversorger gedeckt.

Grundsätzlich wird dein Energiebedarf zuerst von der Energiegemeinschaft gedeckt: Sobald es innerhalb der EG möglich ist, die benötigte Energie bereitzustellen, hat dieser Strom Vorrang gegenüber jenem deines Netzbetreibers.
Dies gilt selbstverständlich auch bei einem variablen Stromtarif – dieser kommt nur dann zum Tragen, wenn die EG zum Bedarfszeitpunkt keine oder nicht ausreichend Energie liefern kann.

Bitte beachten dabei folgendes: Es kann vorkommen, dass du negative Strompreise nicht nutzen kannst, weil dein Energiebedarf zu diesem Zeitpunkt bereits durch die EG gedeckt wird.

Das gleiche Prinzip gilt für die eingespeiste Energie: Besteht Bedarf innerhalb der EG, lieferst du deine überschüssige Energie in die Gemeinschaft und teilst sie mit den anderen Mitgliedern.

Um deine Stromkosten weiter zu senken, kannst du eine Photovoltaikanlage mit einem Wechselrichter wie dem Fronius GEN24 Plus nutzen. Dieser bietet dir ein intelligentes Energiemanagement und stellt in Kombination mit einem Batteriespeicher auch nachts Energie zur Verfügung. Überschüssigen Solarstrom kannst du mit dem Fronius Ohmpilot effizient zur Wärmeerzeugung nutzen oder mit dem Fronius Wattpilot dein Elektroauto besonders kostengünstig laden – dank intelligenter Lademodi und einfacher Bedienung.